Aktuelles - KgV- Kurt-Ahles

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Aktuelles


Das Kleingarten Magazin ist ab sofort auch als E-Paper zu beziehen.
Wer statt des gedruckten Magazins nur noch ein E-Paper erhalten möchte, hat folgende Möglichkeit:

  1. Als Mitglied melden Sie sich in unserem Verein und geben Ihre E-Mail Adresse an, über die Sie künftig ein E-Paper erhalten möchten.
  2. Anschließend erhalten Sie per Mail einen geschützten Zugang zur digitalen Verbandszeitschrift.
  3. Über diesen Link melden Sie sich im E-Paper-Portal an und vergeben ein selbstgewähltes Password, das Sie auch noch bestätigen müssen.
  4. Sind diese Angaben alle erledigt, erhalten Sie zukünftig zu jeden Erscheinungstermin eine Mail mit dem Link zum E-Paper.

Aber Achtung, der Zugang zum E-Paper ist nur für Sie als Vereinsmitglied zulässig und darf nicht an Dritte weitergegebn werden.
Das E-Paper kann auf allen gängigen Geräten (PC, Smartphone, Tablet, Laptop) mit allen gängigen Internetbrowsern (Edge, Google, Chrome, Firefos) gelesen werden.

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Gemeinschaftsarbeiten mit freier Zeitwahl:

- Kompost umsetzen
- Rabattenpflege ("Unkraut" zupfen)
- Pflanzringe säubern (Hacke und Schaufel)
- Zellen freischneiden (mit Säge und Gartenschere)
- Müll entsorgen (mit eigenen Fahrzeug)
- Wegschilder renovieren
- Hecken schneiden mit Hand und Gartenschere
- Wege kehren

Anmeldung und Besprechung: Günter Körner

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Häckseln am 19.10.2024

Westweg Uhrzeit 09:00 - 12:00 Uhr

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12 Gebote für den/die Kleingärtner/in (vom Stadtverband und unterstützt vom Verein Kurt Ahles)
 
 
·         Verhalten sie sich stets so, wie Sie es von Ihrem Nachbarn erwarten.
 
 
·         Haben sie Verlangen nach Musik, beachten sie, dass die Lautstärke der Unterhaltungsgeräte so abzustimmen ist, dass niemand belästigt wird. Gleiches gilt für das Spielen von Musikinstrumenten jeder Art. Ihr Nachbar wird es Ihnen danken!
 
 
·         Sägen, Hacken, Hämmern, Klopfen und Rasenmähen ist nur in den vom Verein und den Mitgliedern gemeinsam beschlossenen Zeiten erlaubt. Diese sind:
Montag -Freitag 8 - 12 Uhr und 15 -19 Uhr,
Samstag von 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen sind solche ruhestörenden Tätigkeiten gänzlich untersagt.
Bitte richten sie sich danach.
 
 
·         Nehmen sie keinerlei Um- und Anbauten vor, ohne vorher eine eventuell notwendige Genehmigung bei der Vorstandschaft eingeholt zu haben.
Dies gilt auch für Gewächshäuser jeglicher Art.
 
 
·         Planschbecken dürfen nur bis zu einer Größe von 5 qm (etwas 2,5 m im Durchmesser) und einer Tiefe von max. 50 cm aufgestellt werden.

 
·         Das Aufstellen von Trampolinen ist nicht mehr gestattet. Bereits aufgestellte Trampoline sind umgehend zu entfernen.

 
·         Das Düngen des Gartens ist bei sonnigem Wetter verboten, wenn das Düngemittel einen starken Geruch verbreitet. Düngen sie möglichst anfangs der Woche, um eine Belästigung über das Wochenende zu vermeiden.
 
 
·         Das Verbrennen von Holz, Unkraut und Abfällen in den Kleingärten unserer Anlage ist grundsätzlich untersagt.
 
 
·         Jeder Gartenfreund hat seinen Garten und den an seiner Parzelle vorbeiführenden Anlageweg unkrautfrei zu halten. Für sauberen Heckenschnitt hat er Sorge zu tragen.
 
 
·         Überprüfen sie in kurzen Abständen  (2-3x im Jahr) ihre Wasseruhr auf Gangfähigkeit und Dichtheit. Für eventuelle Schäden sind sie haftbar.
 
 
·         Überlegen sie bei der Schädlingsbekämpfung, ob sie unbedingt Gift verwenden müssen.“ Gift tötet alles Leben, auch Nützliches". Es gibt ungiftige Mittel, die auch eine gute Wirkung erzielen. Auskunft gibt ihnen gerne unser Fachberater.
 
 
·         Freuen sie sich darüber wenn ihre Kinder und Enkel lustig, fröhlich und ausgelassen sind. Denke sie aber bitte daran, dass andere Gartenfreunde einen Anspruch auf Ruhe haben. Anlagewege und Parkplätze dürfen zu Spielzwecken nicht benutzt werden. So bestimmt es die Gartenordnung (§ 8 GO). Radfahren und das Fahren mit KFZ aller Art ist auf den Wegen der Kleingartenanlage verboten (§ 15 GO). Eltern haften für Schäden, die ihre Kinder verursachen. Die Gartenordnung gilt auch für ihre Familienangehörige und Gäste!
 
Hinweise mit der um Bitte Beachtung (vom Verein Kurt Ahles)
 
 
·         Austausch von defekten und/oder abgelaufenen Wasseruhren
Zum Jahreswechsel mit der Jahresrechnung informieren wir sie, ob ihre Wasseruhr für die neue Saison noch genutzt werden kann bzw. zu tauschen ist.
Ein Tausch von Wasseruhren während des Jahres muss zwingend und unverzüglich dem Verein/Wasserwart angezeigt werden, sodass einerseits die neue Wasseruhr in unseren Unterlagen aufgenommen werden kann und andererseits der Verbrauchsstand der alten Uhr festgestellt werden kann. Bei Nichtbeachtung kann gemäß der Gartenordnung §29 eine Geldbuße ausgesprochen werden. Achten Sie auf den richtigen Einbau der Wasseruhr.
 
 
·         Nicht oder nicht korrekt funktionierende Stromzähler
Stellen sie fest, dass ihr Stromzähler defekt ist oder nicht korrekt funktioniert, dann setzen sie sich umgehend mit dem Verein in Verbindung. Ein eigenständiger Tausch von Stromzählern ist nicht gestattet.  An den Stromsäulen dürfen keine Veränderungen  und Verkabelungen vorgenommen werden. Reparaturen an den Säulen dürfen nur von Elektrofachbetrieben mit Genehmigung der Vorstandschaft ausgeführt werden. Folgekosten für unsachgerechte Handhabung trägt uneingeschränkt der Pächter. Dies gilt auch für unsere Anlage Schweigeracker. Bei Nichtbeachtung kann gemäß der Gartenordnung §29 eine Geldbuße ausgesprochen werden.  
 
 
·         Gemeinschaftsdienst
Für das Jahr 2023 und folgende Jahre stehen größere Pflegeaufgaben an. Der Einsatz professioneller Gärtner sind für den Verein wesentlich teurer als ihre Eigenleistung. Wo immer es geht, leisten sie bitte ihren Beitrag in Gemeinschaftsarbeit anstatt der Ausgleichszahlung für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit.
Die Anlagen Schweigeracker, Nord-, Süd- und Hauptanlage gehören gemeinsam unserem Verein Kurt Ahles an. Inhaltlich, organisatorisch und auch im Hinblick auf die Gemeinschaftsarbeit gibt es trotz der räumlichen Trennung keine Grenzen. Jeder Gärtner kann Gemeinschaftsarbeit leisten, wo immer diese benötigt wird.
 
Gemeinschafts­­­arbeiten werden immer von unserem 2. Vorstand Robert Pietschmann und/oder unserem Fachberater Günter Körner und/oder den gemeldeten Gangobmännern ausgelobt und eingeteilt. Selbständiges Ausführen und Abrechnen von Gemeinschaftsarbeiten kann nicht anerkannt werden.    

  • Das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist in der gesamten Gartenanlage verboten.
 
Beachten Sie bitte regelmäßig unsere Aushänge in den Schaukästen. Hierdurch erhalten Sie sehr viele Informationen.

Ihre ehrenamtlich tätige Verwaltung ist zur Überwachung der Einhaltung von Satzung, Gartenordnung etc. verpflichtet. Bitte haben sie Verständnis für ihre Anordnungen und Weisungen, besser noch unterstützen sie dabei!
 
 
 
Nürnberg, Januar 2023
 
Kurt Ahles Gartenanlage
 
Volker Möbius, Robert Pietschmann, Jürgen Diem, Margareta Hellmuth und Günter Körner
 





 
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